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Das Sozialsystem
Der
Träger des gesamten Sozialsystems muss der Staat sein
Die
Kosten des Sozialsystems werden aus Steuereinnahmen und Abgaben finanziert
Das
Sozialsystem wird beinhalten:
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Die Grundabsicherung
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Die Medizinische Absicherung
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Die Altersabsicherung
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Die Arbeitslosenabsicherung
Die bisherige gesetzliche Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung,
die gesetzliche Rentenversicherung und die Pflegeversicherung entfallen. Ebenso
deren Leistungen sowie alte Leistungen aus Grundsicherungen und Wohngeld.
Es wird vorrangig für jeden Bundesbürger nur noch eine
Grundsicherungsleistung geben. Sie kann in Anspruch genommen werden bei
Arbeitslosigkeit und zu geringem Einkommen, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit
und als Altersgrundsicherung nach dem 65. Lebensjahr. Von dieser Grundsicherung
soll der Bürger alle seine notwendigen Ausgaben decken. Härtefallregelungen für
Behinderte und pflegebedürftige Bürger sind vorzusehen. Die
Grundsicherungsleistung beträgt 1000,-€ für jeden Bundesbürger über 18 Jahre. Unter
18 Jahren stehen jedem Bürger gestaffelt bis zu
500,-€ zu. Sollten darüber hinaus höhere Leistungen angestrebt werden,
so ist private Vorsorge zu treffen. Die gesamte Gesundheitsfürsorge übernimmt
zentral der Staat. Jeder Bürger hat Anspruch auf die gleichen Leistungen.
In der Altersgrundsicherung ist eine Umrechnung der bisherigen Ansprüche als
Aufschlag vorzunehmen.
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