Sozialsystem

 

 

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Das Sozialsystem

 

Der Träger des gesamten Sozialsystems muss der Staat sein

Die Kosten des Sozialsystems werden aus Steuereinnahmen und Abgaben finanziert

Das Sozialsystem wird beinhalten:

·        Die Grundabsicherung

·        Die Medizinische Absicherung

·        Die Altersabsicherung

·        Die Arbeitslosenabsicherung

 

Die bisherige gesetzliche Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die Pflegeversicherung  entfallen. Ebenso deren Leistungen sowie alte Leistungen aus Grundsicherungen und Wohngeld.

Es wird vorrangig für jeden Bundesbürger nur noch eine Grundsicherungsleistung geben. Sie kann in Anspruch genommen werden bei Arbeitslosigkeit und zu geringem Einkommen, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit  und als Altersgrundsicherung nach dem 65. Lebensjahr. Von dieser Grundsicherung soll der Bürger alle seine notwendigen Ausgaben decken. Härtefallregelungen für Behinderte und pflegebedürftige Bürger sind vorzusehen. Die Grundsicherungsleistung beträgt 1000,-€ für jeden Bundesbürger über 18 Jahre. Unter 18 Jahren stehen jedem Bürger gestaffelt bis zu  500,-€ zu. Sollten darüber hinaus höhere Leistungen angestrebt werden, so ist private Vorsorge zu treffen. Die gesamte Gesundheitsfürsorge übernimmt zentral der Staat. Jeder Bürger hat Anspruch auf die gleichen Leistungen.

In der Altersgrundsicherung ist eine Umrechnung der bisherigen Ansprüche als Aufschlag vorzunehmen.

Wir bitten zu beachten das dies lediglich Denkansätze sind.

 


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