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Das „ZF-System“ sieht einen Bürgerrat vor Der Bürgerrat soll eine parteiunabhängige
Vermittlungs- und Kommunikationsstelle zwischen Bürgern, der Regierung und
anderen, gewählten Vertretern sein. Den obersten Vorsitz hat der
Bundespräsident, er beruft die Mitglieder des Bürgerrates und hat die
moralisch-ethische Aufsicht über dieses Organ. Bewerben kann sich jeder Bundesbürger mit
Wahlrecht für den Bundestag, welcher in der Lage ist, seine durchgehende
Aktivität zur Verfügung zu stellen. Jedes Mitglied bekommt eine
angemessene Entlohnung für seine Arbeit in diesem Gremium. Der Bürgerrat
besteht aus Bürgern aller sozialen Schichten und hat mindestens 25 Mitglieder.
Eine Obergrenze besteht nicht, wird aber der Verhältnismäßigkeit halber vom
Vorsitzenden festgelegt. Nach jeder Legislaturperiode haben andere die
Möglichkeit sich in diesem Gremium zu engagieren. Der Bürgerrat hat zwei gleichberechtigte
Sprecher. (Mann/Frau) Der Bürgerrat ist in der Bundeshauptstadt
tätig. Die Hauptaufgabe des Bürgerrates ist es, unabhängiger
Ansprechpartner des Bürgers zu sein; Feedbacks zu sammeln und diese einzeln
oder zusammengefasst an die gewählten Vertreter, die Parteien und die
Bundesregierung weiterzugeben. Des Weiteren soll der Bürgerrat geplante
Umsetzungen und Pläne der Regierung bekannt machen. Dazu soll der Bürgerrat alle zur Verfügung
stehenden Medien nutzen. Alle Medien sollten den Bürgerrat
entsprechend mit Ressourcen unterstützen. Bürger sollen die Möglichkeit haben, sich persönlich,
telefonisch, per Fax, E-Mail oder mittels sonstiger Internetkommunikation an
Mitarbeiter des Bürgerrates zu wenden. Dazu sollte der Bürgerrat flächendeckend, im
50-km Radius, von Mitarbeitern besetzte Anlaufstellen schaffen. Des Weiteren Telefoncenter, Online-Kommunikationsstellen
und Internettseiten mit „Vote-Möglichkeiten“ zu anstehenden Fragen. Copyright (c) 2009 Die Autoren Z+F. Alle Rechte vorbehalten. |