Bürgerrat

 

 

 

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Das „ZF-System“ sieht einen Bürgerrat vor

Der Bürgerrat soll eine parteiunabhängige Vermittlungs- und Kommunikationsstelle zwischen Bürgern, der Regierung und anderen, gewählten Vertretern sein.

Den obersten Vorsitz hat der Bundespräsident, er beruft die Mitglieder des Bürgerrates und hat die moralisch-ethische Aufsicht über dieses Organ.

Bewerben kann sich jeder Bundesbürger mit Wahlrecht für den Bundestag, welcher in der Lage ist, seine durchgehende Aktivität zur Verfügung zu  stellen. Jedes Mitglied bekommt eine angemessene Entlohnung für seine Arbeit in diesem Gremium. Der Bürgerrat besteht aus Bürgern aller sozialen Schichten und hat mindestens 25 Mitglieder. Eine Obergrenze besteht nicht, wird aber der Verhältnismäßigkeit halber vom Vorsitzenden festgelegt. Nach jeder Legislaturperiode haben andere die Möglichkeit sich in diesem Gremium zu engagieren.

Der Bürgerrat hat zwei gleichberechtigte Sprecher. (Mann/Frau)

Der Bürgerrat ist in der Bundeshauptstadt tätig.

Die Hauptaufgabe des Bürgerrates ist es, unabhängiger Ansprechpartner des Bürgers zu sein; Feedbacks zu sammeln und diese einzeln oder zusammengefasst an die gewählten Vertreter, die Parteien und die Bundesregierung weiterzugeben.

Des Weiteren soll der Bürgerrat geplante Umsetzungen und Pläne der Regierung bekannt machen.

Dazu soll der Bürgerrat alle zur Verfügung stehenden Medien nutzen.

Alle Medien sollten den Bürgerrat entsprechend mit Ressourcen unterstützen.

Bürger sollen die Möglichkeit haben, sich persönlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder mittels sonstiger Internetkommunikation an Mitarbeiter des Bürgerrates zu wenden.

Dazu sollte der Bürgerrat flächendeckend, im 50-km Radius, von Mitarbeitern besetzte Anlaufstellen schaffen.

Des Weiteren Telefoncenter, Online-Kommunikationsstellen und Internettseiten mit „Vote-Möglichkeiten“ zu anstehenden Fragen.

 Wir bitten zu beachten das dies lediglich Denkansätze sind.

 


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